Die Bundesregierung will Asylverfahren beschleunigen und damit Behörden und Gerichte entlasten. Dafür hat das Kabinett eine Verordnung zur Bestimmung von sicheren Herkunftsstaaten für den internationalen Schutz beschlossen.
Folgende Staaten werden als sichere Herkunftsstaaten nach § 29b AsylG eingestuft (sie waren bereits zuvor nach § 29a Absatz 2 AsylG eingestuft):
Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Ghana, Kosovo, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Senegal und Serbien.
Ziel ist es, Länder mit geringer Anerkennungsquote schneller per Rechtsverordnung einzustufen. Damit soll klar kommuniziert werden, dass Asylanträge aus diesen Ländern in der Regel kaum Aussicht auf Erfolg haben.