Die SPD

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Veröffentlicht am 30.08.2021 in Partei

Die SPD verfügt nicht über Großspender wie CDU/CSU, FDP und AfD. Sie ist auf die Unterstützung Ihrer Mitglieder angewiesen. Deshalb bitten wir Dich: Unterstütze uns mit einer Spende.

 

Das Wahlkampf-Konto für den gesamten Wahlkreises Calw/Freudenstadt ist beim SPD-Kreisverband Calw eingerichtet: Sparkasse Pforzheim Calw | IBAN DE98 6665 0085 0007 6006 15

 

Selbstverständlich erhältst du für deine Spende eine Spendenbescheinigung.

Informationen zu Spenden an die SPD Baden-Württemberg

Spenden an die SPD sind steuerlich absetzbar:

 

1. Die Lohnsteuer/Einkommensteuer (Steuerschuld) ermäßigt sich nach § 34 EStG um 50 Prozent der Beiträge und Spenden an politische Parteien, höchstens jedoch um 825 Euro, im Falle der Zusammenveranlagung von Ehegatten um 1.650 Euro (§ 34 EstG). Diese Steuerermäßigung gilt somit für Beiträge und Spenden bis zu insgesamt 1.650 Euro, bzw. 3.300 Euro bei Eheleuten.

2. Darüber hinaus gehende Spenden und Beiträge bis zu weiteren 1.650 bzw. 3.300 Euro können nach § 10 b Abs. 2 EStG als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

Diese Regelungen gelten nur für "natürliche Personen". "Juristische Personen", gemeint sind Unternehmen wie z. B. GmbHs und Aktiengesellschaften, können ihre Spenden nicht steuerlich geltend machen.

 

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